Anreise mit Auto und Motorrad

Dank des hervorragenden Straßennetzes und abwechslungsreicher Szenerie ist Österreich ein ideales Land, um per Auto und Motorrad entdeckt zu werden.

Sperre Arlbergtunnel

Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.
Ausweichrouten und weitere Infos

Sperre Tauernstrecke

Aufgrund von umfangreichen Bauarbeiten des ÖBB Tauerntunnels ist auch die Autoschleuse Tauernbahn zwischen Böckstein und Mallnitz - Obervellach von 18.11.2024 bis inkl. 04.07.2025 gesperrt.
Weitere Informationen

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Bei optimalen Verkehrsverhältnissen und, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders angezeigt, gelten grundsätzlich folgende Tempolimits in Österreich:

Für PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5t

  • im Ortsgebiet: 50 km/h

  • auf Freilandstraßen: 100km/h

  • auf Schnellstraßen: 100 km/h bzw. 130 km/h – Bitte die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung beachten.

  • auf Autobahnen: 130 km/h

Weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen, z.B. für Fahrzeuge über 3,5t, PKW mit Anhänger oder Leichtkraftfahrzeuge, könnt ihr der Geschwindigkeitstabelle des ÖAMTC entnehmen.

Die wichtigsten Verkehrsregeln im Überblick

Die Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in Österreich entsprechen im Allgemeinen jenen der übrigen europäischen Länder.

Achtung: In Österreich besteht auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht!

Führerscheine aus allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und EU-Mitgliedstaaten werden in Österreich zeitlich unbegrenzt anerkannt und müssen daher nicht umgeschrieben werden. Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellte Führerscheine sind ab Ankunft in Österreich 12 Monate lang gültig, sofern der Besitzer oder die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Achtung: Ist der Führerschein nicht in deutscher Sprache verfasst, gilt dieser nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung.

Sicherheitsvorkehrungen auf Österreichs Straßen

Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht. Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein.

Telefonieren ist nur über eine Freisprecheinrichtung während der Fahrt erlaubt, diese muss mit einer Hand bedienbar sein und darf das Lenken in keiner Weise beeinträchtigen.

Für Motorradfahrer:innen ist das Tragen von Sturzhelmen in Österreich verpflichtend. Außerdem benötigen sie ebenfalls eine Vignette und das Abblendlicht muss auch tagsüber während des Fahrens eingeschaltet sein.

Jede Autofahrerin und jeder Autofahrer muss ein Verbandspaket, ein Warndreieck und eine reflektierende Warnweste stets mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle auch vorweisen können.

Auf Österreichs Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt Warnwestenpflicht (Tragepflicht). Das bedeutet, dass Autofahrer:innen die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls beim Betreten der Fahrbahn anlegen müssen. Es wird empfohlen, für jeden Reisenden eine Warnweste mitzuführen.

Alkohol am Steuer

In Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille im Blut, bzw. für Probeführerschein-Besitzer:innen sowie LKW- und Busfahrer:innen die 0,1 Promille-Grenze. Wer unter Einfluss von Alkohol ein Auto lenkt, muss mit hohen Geldstrafen und der Entziehung des Führerscheins rechnen.

Sicher unterwegs im Winter

Winterausrüstung für PKW

Im Zeitraum von 01. November bis 15. April besteht in Österreich Winterausrüstungspflicht. Das Fahrzeug muss an allen vier Rädern mit Winterreifen oder an mindestens zwei Antriebsrädern mit Schneeketten ausgestattet sein. 

Winterreifen gelten in Österreich nur dann als Winterausrüstung, wenn diese eine Prägung mit der Aufschrift "M+S" aufweisen und die Profiltiefe mehr als 4 mm beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen. 

Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Das Mitführen von Schneeketten ist nicht verpflichtend, wird aber bei Fahrten ins hochalpine Gebirge empfohlen. Denn wird durch das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ die Verwendung erforderlich, sind diese für alle Fahrzeuge an den Antriebsrädern anzulegen. Bitte prüft daher vor Fahrtantritt die Wetterlage und Meldungen des aktuellen Verkehrsservice.

Tipps für das Tanken

Tankstellen in Österreich

An Tankstellen wird bleifreies Normalbenzin mit 91 Oktan, Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) und Super Plus (bleifreies Benzin mit 98 Oktan) sowie Diesel angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten, für Fahrzeuge ohne Katalysator ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) erhältlich.
In einem Reservekanister können 10 Liter zusätzlich abgabefrei mitgeführt werden. Aktuelle Spritpreise, E-Tankstellen und weitere Tipps findet ihr auf der Seite des ÖAMTC.

Immer gut informiert

Aktuelle Verkehrsberichte

Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Radiosender Hitradio Ö3 halbstündlich gemeldet. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern und Geisterfahrerinnen - erfolgt eine sofortige Unterbrechung des Radioprogrammes und eine Durchschaltung in alle anderen ORF-Radiosender. Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 oder der Kurzrufnummer *300 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden.

Die Frequenzkarte des Hitradio Ö3

Alle Informationen findet ihr außerdem online über den Ö3-Verkehrsservice oder die ASFINAG Verkehrsmeldungen. Der Automobilclub ÖAMTC bietet zusätzlich Verkehrsprognosen, einen Staukalender und weitere hilfreiche Informationen.

Rettungsgasse

Verhalten bei Stau

Sobald ein Stau entsteht, muss eine Rettungsgasse vorausschauend gebildet werden, damit im Ernstfall ein rasches Vorankommen der Einsatzfahrzeuge gewährleistet werden kann. Unabhängig von der Anzahl der Spuren wird die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Bei Missachtung und Behinderung der Einsatzfahrzeuge werden hohe Strafen fällig.

Infos zu Kurzparkzonen

Parken in Österreich

Die Parkdauer in Kurzparkzonen variiert und steht am Zonenbeginn. Verkehrszeichen müssen nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden.

Die wichtigsten Notrufnummern im Überblick

Europäische Notrufnummer: 112

Notrufnummern in Österreich:

  • Feuerwehr: 122

  • Polizei: 133

  • Rettung: 144

Pannen-Notruf-Dienste in Österreich:

  • ÖAMTC: 120

  • ARBÖ: 123

Bergrettung: 140

E-Mobilität in Österreich

Hier findet ihr eine Übersicht an E-Tankstellen in Österreich:

Auf dem Motorrad durch Österreich

Von einladenden Seengebieten, über mächtige Alpenpässe bis hin zu malerischen Hügellandschaften – Österreich verspricht eine Vielfalt an kulturellen und landschaftlichen Eindrücken. Entdeckt Panoramastrecken, kulinarische Geheimtipps und Sehenswürdigkeiten auf dem Bike.
Einreise- und Zollbestimmungen in Österreich

Damit einer entspannten Anreise nichts im Wege steht, gibt's hier wichtige Informationen zu Zollbestimmungen, Grenzformalitäten und der Einreise mit Haustieren nach Österreich.

FAQ

Die Motorradhotels haben sich auf die Bedürfnisse von Motorradfahrer:innen spezialisiert, bieten Unterstellmöglichkeiten und Tipps für die nächste Ausfahrt.

Die Austria Classic Tour führt Motorradfahrer:innen auf verschiedenen Etappen durch charmante Dörfer, historische Städte und malerische Alpenpässen in ganz Österreich.

Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Das Mitführen von Schneeketten ist nicht verpflichtend, wird aber bei Fahrten ins hochalpine Gebirge empfohlen. Denn wird durch das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ die Verwendung erforderlich, sind diese für alle Fahrzeuge an den Antriebsrädern anzulegen. Generell gilt im Zeitraum von 01. November bis 15. April besteht in Österreich Winterausrüstungspflicht. Das Fahrzeug muss an allen vier Rädern mit Winterreifen oder an mindestens zwei Antriebsrädern mit Schneeketten ausgestattet sein.

Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist in Österreich Pflicht. Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur in entsprechenden Kindersitzen befördert werden. In PKW und Kombis (auch in sogenannten "Kleinbussen") darf nur 1 Kind pro Sitzplatz befördert werden, es muss dabei dem Alter und der Größe entsprechend richtig gesichert sein.

Damit im Ernstfall ein rasches Vorankommen der Einsatzfahrzeuge gewährleistet werden kann, muss eine Rettungsgasse vorausschauend gebildet werden, sobald ein Stau entsteht. Unabhängig von der Anzahl der Spuren wird die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet. Bei Missachtung und Behinderung der Einsatzfahrzeuge werden hohe Strafen fällig.

Verkehrsinformationen aus ganz Österreich sowie auch von den Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten werden vom Radiosender Hitradio Ö3 halbstündlich gemeldet. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - erfolgt eine sofortige Unterbrechung des Radioprogrammes und eine Durchschaltung in alle anderen ORF-Radiosender.

Alle Informationen findet ihr außerdem online über den Ö3-Verkehrsservice oder die ASFINAG Verkehrsmeldungen. Der Automobilclub ÖAMTC bietet zusätzlich Verkehrsprognosen, einen Staukalender und weitere hilfreiche Informationen.

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