Barrierefreier Urlaub und kulturelle Inklusion in Österreich
Urlaub ohne Hindernisse
Barrierefreiheit heißt: Es gibt keine Hindernisse – weder in Gebäuden noch in Zimmern, weder in Kommunikation noch in Information. Frei sein im Urlaub, das zu tun und zu erleben, worauf man Lust hat, ohne Einschränkungen, inklusiv. Die Angebote in Österreich sind mit viel Engagement so aufbereitet, damit sich alle Menschen willkommen fühlen.
Wer auf der Suche nach einer barrierefreien Unterkunft ist, findet in Österreich zahlreiche Hotels, in denen Mobilität und Komfort für Menschen mit Behinderung selbstverständlich sind. Spezielle Ausstattungen ermöglichen es den Gästen, alle Einrichtungen leicht zu nutzen: barrierefreier Zugang zu den Zimmern, ins Restaurant oder auf die Sonnenterrasse. Gekoppelt mit barrierefreier Freizeitgestaltung in der Natur, ist ein Urlaub in Österreich buchstäblich grenzenlos.
Barrierefreier Urlaub in Österreichs Bundesländern
Barrierefreie Aktivitäten und Unterkünfte in den Regionen
Kunst und Kultur inklusiv erleben
Maximal mobil bei eingeschränkter Mobilität
Flexibel durch Österreich
Mit dem Auto unterwegs zu sein, bietet viel Flexibilität, um Österreich zu entdecken. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist es oft die beste oder einzige Option. Hier die wichtigsten Richtlinien:
In Österreich gelten für Reisende mit einem in den EU-Mitgliedsstaaten ausgestellten Parkausweis für Menschen mit Behinderung besondere Regelungen. Halten ist an Halteverbotsschildern oder gelben Linien am Fahrbahnrand erlaubt. Auch das Laden von Hilfsmitteln wie Rollstühlen ist in diesem Rahmen gestattet.
Das Laden in Fußgängerzonen mit Parkausweis ist ebenfalls erlaubt.
Kurzparkzonen sind für Menschen mit Behinderung gratis und zeitlich unbegrenzt nutzbar.
Parkplätze, die für Menschen mit Behinderung vorgesehenen sind, sind meist mit einem Rollstuhl-Symbol auf einem Verkehrsschild oder auf dem Boden gekennzeichnet. Hier ist das Parken mit EU-Parkausweis erlaubt – außer die Parklätze sind namentlich oder mit einem Kennzeichen reserviert. Der Parkausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.
Die Befreiung von Autobahngebühren („Vignette“ und Streckenmauten) gilt nur für Menschen mit Behinderung aus Österreich.