FIS-Verhaltensregeln für Skilangläufer

Verhaltensregeln für Skilangläufer
Beim Langlauf ist richtiges Verhalten wichtig. Für einen entspannten und harmonischen Lauf gibt es für die Nutzung der Loipen einfache Verhaltensregeln.

Bevor du die Loipen eroberst, denk daran: Richtiges Verhalten ist der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander. Mit diesen 10 einfachen FIS-Verhaltensregeln wird dein Langlaufabenteuer sicher und entspannt. Mach dich bereit für unbeschwerten Spaß im Schnee!

  1. Rücksichtnahme auf andere

    Auf der Loipe ist es wichtig, stets rücksichtsvoll zu sein und niemanden zu gefährden oder zu schädigen.

  2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik

    Markierungen und Hinweisschilder sind unbedingt zu beachten. Die Loipen und Pisten sollten in der angegebenen Richtung und Lauftechnik genutzt werden.

  3. Wahl von Spur und Piste

    Auf Doppel- und Mehrfachspuren wird in der rechten Spur gelaufen. Gruppen sollten in der rechten Spur hintereinander bleiben. In freier Lauftechnik gilt: rechts halten.

  4. Überholen

    Überholt werden darf sowohl rechts als auch links. Der vordere Läufer muss nicht ausweichen, sollte es jedoch tun, wenn es gefahrlos möglich ist.

  5. Gegenverkehr

    Bei Begegnungen weicht man nach rechts aus. Abfahrende haben stets Vorrang.

  6. Stockführung

    Beim Überholen, Überholtwerden und bei Begegnungen sollten die Stöcke eng am Körper geführt werden.

  7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse

    Geschwindigkeit und Verhalten sollten dem eigenen Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite angepasst werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer ist wichtig. Notfalls muss ein Sturz in Kauf genommen werden, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

  8. Freihalten der Loipen und Pisten

    Wer stehen bleibt, sollte die Loipe oder Piste verlassen. Gestürzte Personen sollten die Strecke möglichst rasch freimachen.

  9. Hilfeleistung

    Bei Unfällen besteht die Pflicht, Hilfe zu leisten.

  10. Ausweispflicht

    Im Falle eines Unfalls müssen alle Beteiligten und Zeugen ihre Personalien angeben.

Quelle: www.stiftung.ski

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